Beitragseinzug für den Spartenbeitrag der TANZABTEILUNG
Dieser Beitragseinzug betrifft nur den Spartenbeitrag für das zweite Quartal der Tanzabteilung. Hiermit kündigen wir fristgerecht den vorschüssigen Sepa - Einzug des Spartenbeitrags für den 03. April 2018 an.