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Neue Corona Verordnung

Ab dem 16.08.2021 gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung mit umfassenden Änderungen. Demnach entfallen die inzidenzabhängigen Einschränkungen. Jedoch ist der Zutritt in die Innenbereiche des Sportgeländes nur noch für 3G´s (Tagesaktuell getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen) gestattet. Als Test reicht ein personalisierter Antigen-Schnelltest aus, der nicht älter als 24h ist. Im Außenbereich ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5m der Sportbetrieb auch ohne Test möglich. Kinder bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr sind von der Testpflicht befreit. Nach den Schulferien werden die in den Schulen durchgeführten Tests anerkannt - die schulpflichtigen Kinder werden dort regelmäßig getestet. Bis dahin müssen leider auch Kinder und Jugendliche einen negativen Test vorweisen. Reha- Sportgruppen sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.
Falls es hier Änderungen und Anpassungen gibt, werden wir Euch umgehend informieren!
- Es gilt weiterhin das Betretungsverbot bei Erkältungssymptomen etc.
- keine Teilnehmerbegrenzung
- Duschen/ Umkleiden geöffnet
- Maskenpflicht im Gebäude bleibt erhalten (bis zum Betreten der Sportfläche)
- Abstand von min. 1.5m außerhalb des Sportbetriebs einhalten

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