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2G-Regel für Corona-Ungeimpfte tritt in Baden-Württemberg am Mittwoch in Kraft!

Dies bedeutet leider, dass in den geschlossenen TVN-Räumen eine 2G, im Freien eine 3G mit PCR!-Test-Pflicht gilt.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.

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