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Neue Corona-Verordnung!

F2689B27 5817 4F06 9C4D AEC36772A33FLiebe Mitglieder, leider musste das Land Baden-Württemberg die Regelungen weiter verschärfen. Somit gilt ab Montag beim TVN die 2G+ Regel im Innenbereich. D.H. Ihr braucht zusätzlich zum Nachweis der Impfung/Genesung einen Schnelltest einer offiziellen Teststation. Im Aussenbereich gilt 2 G. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt: 
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen?

Ausnahmen sowie weitere Infos unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

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