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Neue CoronaVO: 3G im Rehasport

Am 04. Dezember tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Neu in dieser Fassung ist, dass ab sofort für den Rehasport eine 3G-Pflicht (geimpft -genesen - getestet) besteht (siehe §14 Absatz 1): "... nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet". Die Vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.

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