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Corona-Verordnung - Aktuelles beim TVN

Liebe Mitglieder,
die Landesregierung hat mit Wirkung ab 3. April viele Regelungen außer Kraft gesetzt, diese betreffen u.a. die Zugangsregelungen und Maskenpflicht.
Angesichts der immer noch sehr hohen Infektionszahlen, bitten und empfehlen wir Euch weiterhin zu Eurem Schutz und zum Schutz der anderen Mitglieder die FFP2-Maske zu tragen! Beim Sport kann diese natürlich abgenommen werden.

Wer Symptome hat, die auf eine Covid-Erkrankung hinweisen, soll bitte nicht beim Sport teilnehmen, um seine Mit-Sportler und unsere Übungsleiter zu schützen!

Es besteht beim TVN keine Testpflicht mehr. Jedoch gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich an den Test-Stationen auf Corona testen zu lassen – wenn Ihr Kontakt zu einer erkrankten Person hattet, oder in Eurem persönlichen Umfeld mehrere Fälle aufgetreten sind, dann würden wir Euch dringend ans Herz legen, diese Testmöglichkeit vor einer Sportstunde doch zu nutzen, damit Ihr und Eure Mitsportler zusätzliche Sicherheit habt.

Danke für das Verständnis und Eure Unterstützung!

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