Liebe Mitglieder, leider musste das Land Baden-Württemberg die Regelungen weiter verschärfen. Somit gilt ab Montag beim TVN die 2G+ Regel im Innenbereich. D.H. Ihr braucht zusätzlich zum Nachweis der Impfung/Genesung einen Schnelltest einer offiziellen Teststation. Im Aussenbereich gilt 2 G. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen?
Dies bedeutet leider, dass in den geschlossenen TVN-Räumen eine 2G, im Freien eine 3G mit PCR!-Test-Pflicht gilt. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Weder die befürchteten kühlen Temperaturen noch die Corona-Pandemie konnte sie stoppen. Über 300 der 368 gemeldeten LäuferINNEN aus Baden-Württemberg fanden sich vergangenes Wochenende beim TVN ein. Und sie wurden wie die zahlreichen TVN-Helfer mit Kaiserwetter belohnt. Bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen gingen die 14- bis 89jährigen auf die unterschiedlichen Strecken. 3, 5 oder 10 km waren vom Start...
Liebe Mitglieder, mit erreichen der Conrona Warnschwelle in Baden Württemberg gilt ab morgen, Mittwoch 3. November: Betreten der TVN-Innenräume: 3G - PCR - bedeutet, dass als Test ausschliesslich ein negativer PCR Test anerkannt wird - dieser darf maximal 48h alt sein. Auf den Außenflächen gilt ab sofort die 3G Regel mit 24h Antigentest. Schüler (mit entsprechendem Nachweis der regelmässigen Testung) sowie Kinder bis zum vollendeten 6ten Jahr sind davon befreit. Alle weiteren Info’s findet Ihr Übersichtlich auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf
Wir freuen uns endlich wieder Veranstaltungen in der TVN Halle ausrichten zur dürfen und dass uns zahlreiche Gäste von Nah und Fern besuchen kommen. Deshalb suchen wir für das am 30.10. stattfindende Folkloretanzfest und für die Baden-Württembergischen Waldlaufmeisterschaften am 06.11. zahlreiche Helfende Hände! Bitte tragt euch in die Listen am Halleneingang ein oder nutzt unser Helferportal auf der Homepage oder in der App. Vielen lieben Dank!
Hiermit kündigen wir den Sepa-Einzug der Halbjahresbeiträge für den 15. Oktober 2021 an. Um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden, sorgt bitte für eine ausreichende Deckung den Konten. Vielen Dank.
Alle Neuigkeiten, Veranstaltungen, aktuelle Sportangebote, Stundenausfälle, Infos zu den Abteilungen und Termine immer aktuell auf Deinem Smartphone! Neue Sport-Angebote und Terminänderungen erhälts Du bequem per Push-Nachricht. Die Chat-Funktion für unsere Gruppen, Mitglieder und Übungsleiter erübrigt gewöhnliche Messenger-Dienste und entspricht den Vorgaben der DSGVO. Nie war es einfacher eine direkte Verbindung herzustellen.
Sei dem TVN jetzt noch näher und lade die TVN-App kostenlos aus Deinem App Store!
Ab sofort könnt ihr unseren Schweickert Jubiläums-Sekt zum Sonderpreis von 6,00 € die Flasche erwerben. Meldet euch in der Geschäftsstelle oder bei eurem Übungsleiter.
Am Samstag, den 2. Oktober 2021 um 14:00 Uhr findet die Abnahme des Sportabzeichens im Außengeländebereich des TVN statt. Bitte meldet euch in der Geschäftsstelle an.
Für alle Mitglieder (geimpft - ungeimpft- unsicher) die sich trotz der widrigen Umstände fit halten möchten, bietet Susi folgende Trainingsstunden über Zoom an:
Ab dem 16.08.2021 gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung mit umfassenden Änderungen. Demnach entfallen die inzidenzabhängigen Einschränkungen. Jedoch ist der Zutritt in die Innenbereiche des Sportgeländes nur noch für 3G´s (Tagesaktuell getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen) gestattet. Als Test reicht ein personalisierter Antigen-Schnelltest aus, der nicht älter als 24h ist. Im Außenbereich ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1.5m der Sportbetrieb auch ohne Test möglich. Kinder bis zum vollendeten 6ten Lebensjahr sind von der Testpflicht befreit. Nach den Schulferien werden die in den Schulen durchgeführten Tests anerkannt - die schulpflichtigen Kinder werden dort regelmäßig getestet. Bis dahin müssen leider auch Kinder und Jugendliche einen negativen Test vorweisen. Reha- Sportgruppen sind ebenfalls von der Testpflicht befreit. Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung. Falls es hier Änderungen und Anpassungen gibt, werden wir Euch umgehend informieren! - Es gilt weiterhin das Betretungsverbot bei Erkältungssymptomen etc. - keine Teilnehmerbegrenzung - Duschen/ Umkleiden geöffnet - Maskenpflicht im Gebäude bleibt erhalten (bis zum Betreten der Sportfläche) - Abstand von min. 1.5m außerhalb des Sportbetriebs einhalten
Raphael Demezzi, Tim Kirchenbauer, Lisa Landes, Niklas Marquardt, Moritz Nehls, Jan Parl, Florine Schillo und Marlene Wilser. Alles Gute zu Eurer Konfirmation und Gottes Segen!
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