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TVN-SCHUTZKONZEPT

Schutzkonzept des TVN für alle Teilnehmer des Sportbetriebes_17.06.2020

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport-stätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) Vom 4. Juni 2020
§ 3 Betretungsverbot
Personen,
1.die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2.die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen die Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 1 und die Bäder im Sinne des § 2 Absatz 1 nicht betreten.

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