Beitragseinzug für den Spartenbeitrag der TANZABTEILUNG
Dieser Beitragseinzug betrifft nur den Spartenbeitrag für das vierte Quartal der Tanzabteilung. Hiermit kündigen wir fristgerecht den vorschüssigen Sepa - Einzug des Spartenbeitrags für den 01. Oktober 2017 an.